Jetzt Antrag stellen!
Ab sofort können im Rahmen der allgemeinen Projekt- und Veranstaltungsförderung sowie der Reichweiten- und Wirkungsförderung wieder Anträge gestellt werden. Die Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und müssen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein. Antragsfrist ist der 15.12.2024.
Bitte lesen Sie sich vor der Antragstellung die Hinweise zur Antragstellung und Projektabwicklung der jeweiligen Förderschiene durch.
Projekt- & Veranstaltungsförderung
Der BLZT fördert im Rahmen der Projekt- & Veranstaltungsförderung:
- Veranstaltungsförderung (z.B. Festivals)
- Projektförderung (Erarbeitung einer neuen Produktion)
- Weiterbildung (modellhafte Weiterbildungsprojekte, die zur Qualifizierung von Tänzer*innen im Hinblick auf die Profession Tanz beitragen und bayernweite Ausstrahlung haben oder Vorhaben, bei denen Tanzpädagog*innen zusätzliche Qualifikationen erwerben können)
Der BLZT reicht die Fördermittel in der Regel ergänzend zu einer kommunalen Förderung aus. Begründete Ausnahmen hiervon sind möglich. Zudem müssen mindestens 10% der Gesamtausgaben durch Eigenanteile in Form von Eigenmitteln und/oder unbaren Eigenleistungen gedeckt werden.
Der/die Antragsteller*in hat seinen/ihren Wohn- oder Firmensitz in Bayern oder im Rahmen des Projekts sind Künstler*innen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, maßgeblich involviert.
Der BLZT fördert im Rahmen der Reichweitern- & Wirkungsförderung:
- Gastspiele (bayerischer Künstler*innen in und außerhalb von Bayern)
- Wiederaufnahmen
- Residenzen (im ländlichen Raum, aber auch in ortsübergreifenden Residenzen innerhalb Bayerns)
- Distribution und Vernetzung (Audience Development, Vermittlungsprogramme, Maßnahmen zur Barrierefreiheit und/oder Inklusion, etc.)
- Publikationen
- Stipendien (zur künstlerischen Entwicklung von Choreograf*innen und Tänzer*innen oder Recherchezwecken)
- Interdisziplinäre Projekte mit anderen Kunstformen.
Der BLZT reicht die Fördermittel in der Regel ergänzend zu einer kommunalen Förderung aus. Begründete Ausnahmen hiervon sind möglich. Zudem müssen mindestens 10% der Gesamtausgaben durch Eigenanteile in Form von Eigenmitteln und/oder unbaren Eigenleistungen gedeckt werden.
Der/die Antragsteller*in hat seinen/ihren Wohn- oder Firmensitz in Bayern oder im Rahmen des Projekts sind Künstler*innen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, maßgeblich involviert.
Im Rahmen der Kooperationsförderung sind Vorhaben aus dem Bereich des zeitgenössischen Tanzes zuwendungsfähig, die den Austausch zwischen verschiedenen Regionen in Bayern bzw. zwischen Bayern und anderen Bundesländern bzw. internationalen Partner*innen vorantreiben, die Wachstums- und/ oder Entwicklungspotenziale freisetzen bzw. Vorhaben, die Künstler*innen/ Veranstalter*innen/ Netzwerke etc. aus diesen Regionen miteinbeziehen.
Das beantragte Vorhaben muss den Charakter eines Kooperationsprojekts zwischen mehreren Partner*innen/ Partnerinstitutionen haben.
Der BLZT reicht die Fördermittel in der Regel ergänzend zu einer kommunalen Förderung aus. Begründete Ausnahmen hiervon sind möglich. Zudem müssen mindestens 10% der Gesamtausgaben durch Eigenanteile in Form von Eigenmitteln und/oder unbaren Eigenleistungen gedeckt werden.
Der/die Antragsteller*in hat seinen/ihren Wohn- oder Firmensitz in Bayern oder im Rahmen des Projekts sind Künstler*innen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, maßgeblich involviert.
Aktuell keine Antragstellung möglich
Die Mittel für Projekte im Jahr 2025 werden aktuell vergeben.
Für Projekte in 2026 können voraussichtlich ab Herbst 2025 Anträge gestellt werden. Auch hier informieren wir zeitnah, wenn das Antragsportal geöffnet wird.
Für alle Förderschienen des BLZT können Anträge jeweils bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres gestellt werden für Vorhaben im Folgejahr.
Die Antragstellung im Rahmen des BLZT erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Wie stelle ich einen Antrag?
Sämtliche Förderanträge an den BLZT sind fristgerecht über das digitale Antragsportal einzureichen und werden dort geprüft. Das Antragsportal ist am Tag der Frist in der Regel bis 20.00 Uhr (MEZ) geöffnet. Technischer Support für Probleme ist entsprechend erreichbar.
Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge.
Wir empfehlen jedes Jahr, die aktualisierten Hinweise zur Antragstellung sorgfältig durchzulesen, da es immer wieder zu formalen Neueren oder Präzisierungen kommt.
Alle Eingaben und Unterlagen werden grundsätzlich auch in englischer Sprache akzeptiert. All submissions and documents are generally accepted in English as well.
Application in English
We are very happy that the application platform is finally available in English this year. Applications can now easily be submitted in English. All you have to do is change the language of the platform in the bottom right corner.
Kontakt
Hanna Volk
+49 (0)89 2000 4145
info[at]blzt.de
Jury
Eine unabhängige Fachjury wird vom Vorstand des BLZT eingesetzt und entscheidet über die Vergabe der Fördermittel.
Carmen Kovacs
Dramaturgin, München
Inga Kunz
Kulturmanagerin, München/Stuttgart
Julia Opitz
Produzentin/Dramaturgin, Nürnberg
Katharina Voigt
Forschung, Lehre und Praxis in Architektur und zeitgenössischem Tanz, München
Alexandra Wellensiek
Kulturmanagerin, Traunstein