Formulare
Die Formulare gelten sowohl für die allgemeine Projekt- & Veranstaltungsförderung als auch für die Reichweiten- & Wirkungsförderung.
Fördersatz
Fördert der BLZT eine Veranstaltung oder ein Projekt, so muss diese Förderung auf allen Publikationen und Pressemitteilungen (Print & Digital) mit dem entsprechenden Logo und folgendem Satz erwähnt werden:
Diese Veranstaltung/dieses Projekt wird ermöglicht durch den Bayerischen Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT) aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.